Stand: 23.06.2026
ACTIV Werbetechnik GmbH
Erwin-Bahnmüller-Straße 33
71394 Kernen bei Stuttgart
Deutschland
Handelsregister: HRB 803422
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ACTIV Werbetechnik GmbH. Diese gelten für Angebote, Lieferungen, Montagen und Leistungen in den Bereichen Werbetechnik, Lichtwerbung, Schilder, Werbeanlagen, Folientechnik, Kranwerbung, Fahrzeugbeschriftung, Leitsysteme und vergleichbare Projektleistungen gegenüber Unternehmern.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen, Montagen, Reparaturen, Wartungen und sonstigen vertraglichen Leistungen der ACTIV Werbetechnik GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Unsere Leistungen umfassen insbesondere Planung, Gestaltung, Herstellung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Änderung, Reparatur und Wartung von Werbeanlagen, Lichtwerbeanlagen, Schildern, Leuchtschriften, Leuchttransparenten, Werbepylonen, Leitsystemen, Bannersystemen, Kranwerbung, Fahrzeugbeschriftungen, Folientechnik, Sonnenschutz-, Sichtschutz- und Sicherheitsfolien sowie vergleichbaren werbetechnischen Produkten und Leistungen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen schriftlichen Vertragsunterlagen gehen diesen AGB vor.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die im Angebot angegebene Gültigkeitsdauer bleibt davon unberührt.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot schriftlich, per E-Mail, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten annimmt oder wenn wir eine Auftragsbestätigung erteilen und der Auftraggeber dieser nicht unverzüglich widerspricht.
2.3 Maßgeblich für Art und Umfang unserer Leistung sind unser Angebot, die Auftragsbestätigung, freigegebene Zeichnungen, Korrekturabzüge, technische Beschreibungen und sonstige ausdrücklich vereinbarte Vertragsunterlagen.
2.4 Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im ursprünglichen Angebot enthalten sind.
2.5 Maße, Farben, Materialien, technische Angaben, Darstellungen, Visualisierungen und Fotomontagen gelten als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Geringfügige branchenübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
3.1 Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Daten, Pläne, Maße, Genehmigungen, Freigaben, Zugangsmöglichkeiten, Stromanschlüsse und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
3.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Angaben, Maße, Daten, Logos, Druckdaten, Farbangaben, Pläne und Freigaben verantwortlich.
3.3 Bauseitige Leistungen, insbesondere Stromzuleitungen, Untergründe, Befestigungsmöglichkeiten, Gerüste, Hebebühnen, Genehmigungen, Statikunterlagen, Fundamentarbeiten oder sonstige Vorarbeiten, sind nur dann Bestandteil unserer Leistung, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
3.4 Verzögert sich die Leistung durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Ausführungsfristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehrkosten können dem Auftraggeber berechnet werden.
4.1 Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Fotomontagen, technische Unterlagen, Kalkulationen, Konstruktionsdaten, Vorlagenzeichnungen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben unser geistiges Eigentum, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
4.2 Der Auftraggeber erhält an den von uns erstellten Gestaltungen und Unterlagen nur die Nutzungsrechte, die zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veränderung oder Nutzung für andere Zwecke bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
4.3 Werden vom Auftraggeber Logos, Schriften, Bilder, Marken, Layouts oder sonstige Inhalte bereitgestellt, versichert der Auftraggeber, dass er zur Nutzung berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
4.4 Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber veranlassten Nutzung von Marken, Logos, Bildern, Schriften, Designs oder sonstigen Inhalten entstehen.
5.1 Vor Produktionsbeginn kann dem Auftraggeber ein Korrekturabzug, eine Visualisierung, eine Vorlagenzeichnung oder eine technische Zeichnung zur Freigabe übermittelt werden.
5.2 Mit Freigabe bestätigt der Auftraggeber die inhaltliche, gestalterische, maßliche und technische Richtigkeit der freigegebenen Unterlagen, soweit diese für ihn erkennbar sind.
5.3 Nach Freigabe gewünschte Änderungen werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Maßen, Farben, Texten, Logos, Materialien, technischen Ausführungen oder Montagevorgaben.
5.4 Für Fehler, die der Auftraggeber trotz Freigabe übersehen hat, haften wir nicht, sofern der Fehler aus den freigegebenen Unterlagen erkennbar war.
6.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3 Bei größeren Aufträgen, Sonderanfertigungen oder individuell gefertigten Produkten sind wir berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
6.4 Ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Produktions- oder Lieferfrist erst nach Zahlungseingang und nach vollständiger Produktionsfreigabe.
6.5 Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nach Fälligkeit und Mahnung nicht leistet oder wenn für die Zahlung eine kalendermäßig bestimmte Zahlungsfrist vereinbart wurde.
6.6 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen und Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
6.7 Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.8 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.1 Liefer- und Ausführungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
7.2 Angegebene Lieferzeiten beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen, nach Eingang vereinbarter Anzahlungen, nach Freigabe der Produktionsunterlagen und nach Vorliegen aller erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers.
7.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Vorgaben, Lieferengpässe, Materialmangel, Krankheit, Witterung, fehlende Genehmigungen, fehlende bauseitige Vorleistungen oder sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
7.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
8.1 Montageleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
8.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Montagefläche frei zugänglich, tragfähig, montagefähig und frei von Hindernissen ist.
8.3 Der Auftraggeber ist für die Tragfähigkeit von Gebäuden, Fassaden, Untergründen, Wänden, Decken, Fundamenten und sonstigen Befestigungsflächen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine statische Prüfung durch uns vereinbart wurde.
8.4 Nicht erkennbare Mängel am Untergrund, verdeckte Leitungen, unzureichende Tragfähigkeit, fehlerhafte bauseitige Vorleistungen oder sonstige unvorhersehbare Erschwernisse berechtigen uns, entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen.
8.5 Wartezeiten, vergebliche Anfahrten oder Montageabbrüche, die durch fehlende Zugänglichkeit, fehlende Stromanschlüsse, fehlende Ansprechpartner, fehlende Genehmigungen, ungeeignete Untergründe oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen, werden gesondert berechnet.
8.6 Elektrische Anschlüsse an das Gebäudenetz, Zuleitungen, Absicherungen, Zeitschaltuhren, Dämmerungsschalter und Prüfungen durch Elektrofachkräfte sind nur Bestandteil unserer Leistung, wenn sie ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
9.1 Der Auftraggeber ist für die Einholung und das Vorliegen erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen verantwortlich, insbesondere für Baugenehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse, denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, Zustimmung des Vermieters, Zustimmung des Eigentümers, Brandschutzvorgaben und sonstige behördliche Anforderungen.
9.2 Unterstützen wir den Auftraggeber bei Genehmigungsverfahren, erfolgt dies nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Behördliche Gebühren, Kosten für Pläne, Lagepläne, statische Nachweise, Gutachten oder sonstige Nachweise werden gesondert berechnet.
9.3 Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass eine Werbeanlage genehmigt wird, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9.4 Wird eine Leistung aufgrund fehlender oder versagter Genehmigung nicht oder nur verändert ausführbar, bleibt unser Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
10.1 Soweit unsere Leistung ein Werk darstellt, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht ist.
10.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
10.3 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt, in Betrieb nimmt, weiterverwendet, nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht oder auf unsere Abnahmeaufforderung nicht reagiert.
10.4 Mit Abnahme wird die Vergütung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11.1 Alle von uns gelieferten Waren, Bauteile und Werbeanlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum der ACTIV Werbetechnik GmbH.
11.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere für Lichtwerbeanlagen, Schilder, Werbeblenden, Schaukästen, Leuchttransparente, Leuchtschriften, Werbepylone, Leitsysteme, Bannersysteme, Kranwerbung, Unterkonstruktionen, Befestigungsteile, Folien, Drucke, elektrische Komponenten und sonstige gelieferte Waren.
11.3 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch nach Lieferung, Montage, Anbringung oder Inbetriebnahme bestehen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
11.4 Werden Werbeanlagen an Gebäuden, Fassaden, Kranen, Fahrzeugen, Maschinen oder sonstigen baulichen oder technischen Anlagen montiert, erfolgt die Verbindung nach dem Willen der Vertragsparteien nur zu einem vorübergehenden Zweck. Die gelieferten Waren sollen, soweit rechtlich möglich, nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes, Grundstücks, Fahrzeugs, Krans oder sonstigen Gegenstands werden.
11.5 Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Auftraggeber die Vorbehaltsware nicht veräußern, entfernen, verändern, belasten, verpfänden oder Dritten Rechte daran einräumen.
11.6 Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Die Herausgabe oder der Rückbau der Vorbehaltsware kann nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.
11.7 Weitergehende Zahlungs-, Verzugs-, Schadensersatz- und Rücktrittsrechte bleiben vorbehalten.
12.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Lieferung ohne Montage mit Übergabe an den Auftraggeber oder an eine Transportperson auf den Auftraggeber über.
12.2 Bei vereinbarter Montage geht die Gefahr mit Abnahme oder Inbetriebnahme auf den Auftraggeber über.
12.3 Verzögert sich die Übergabe, Lieferung, Montage oder Abnahme aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem die Leistung übergabe-, liefer- oder abnahmebereit ist.
12.4 Werden fertiggestellte Waren auf Wunsch oder aus Gründen des Auftraggebers eingelagert, sind wir berechtigt, Lagerkosten zu berechnen.
13.1 Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Lieferung, Montage oder Abnahme zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
13.2 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
13.3 Der Auftraggeber hat uns angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
13.4 Geringfügige, technisch oder materialbedingt unvermeidbare Abweichungen in Farbe, Glanzgrad, Struktur, Maß, Leuchtwirkung, Folienwirkung, Druckbild oder Materialbeschaffenheit stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich und zumutbar sind.
13.5 Für vom Auftraggeber gelieferte Daten, Logos, Druckdaten, Schriften, Farbangaben, Maße, Vorlagen oder Materialien übernehmen wir keine Haftung, soweit der Mangel hierauf beruht.
13.6 Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, äußere Einwirkungen, Vandalismus, Witterung, mechanische Beschädigung, ungeeignete Untergründe, bauseitige Fehler, Eingriffe Dritter oder eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber.
13.7 Bei Leuchtmitteln, LED-Modulen, Netzteilen, Folien, Druckprodukten und elektrischen Komponenten gelten die herstellerseitigen technischen Eigenschaften, Toleranzen und Lebensdauerangaben. Eine bestimmte Lebensdauer wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
14.1 Werbeanlagen, Lichtwerbeanlagen, Folien, Beschriftungen und sonstige Produkte können einer regelmäßigen Wartung, Reinigung oder Pflege bedürfen. Diese ist nur Bestandteil unserer Leistung, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
14.2 Schäden oder Funktionsstörungen, die auf unterlassene Wartung, unsachgemäße Reinigung, falsche Pflege, äußere Einwirkungen oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, begründen keine Mängelansprüche gegen uns.
14.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Hinweise zur Pflege, Reinigung, Nutzung und Wartung zu beachten.
15.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
15.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.4 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Umsatzverluste oder Folgeschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
15.5 Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
16.1 Storniert oder kündigt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag vor vollständiger Ausführung, sind wir berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Materialien, Planungsleistungen, Fremdkosten und den entstandenen Aufwand abzurechnen.
16.2 Bei Sonderanfertigungen, individuell gefertigten Produkten, bedruckten Materialien, beschrifteten Bauteilen oder projektspezifisch bestellten Waren ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen.
16.3 Gerät der Auftraggeber mit Annahme, Freigabe, Mitwirkung, Zahlung oder sonstigen Pflichten in Verzug, sind wir berechtigt, entstehende Mehrkosten zu berechnen und die Ausführung bis zur Erfüllung der Pflichten auszusetzen.
17.1 Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungen geeignete Subunternehmer, Lieferanten oder Nachunternehmer einzusetzen.
17.2 Soweit Fremdleistungen, Statiken, Genehmigungsleistungen, Elektroarbeiten, Gerüstbau, Hubtechnik, Kranleistungen oder sonstige Drittleistungen beauftragt werden, gelten diese nur dann als Bestandteil unserer Leistung, wenn sie ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
18.1 Wir sind berechtigt, ausgeführte Arbeiten nach Fertigstellung zu fotografieren und als Referenz zu verwenden, insbesondere auf Websites, in Präsentationen, Social Media, Broschüren und Vertriebsunterlagen.
18.2 Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber der Referenznutzung aus berechtigten Gründen schriftlich widerspricht oder ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart wurde.
19.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
19.2 Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
20.1 Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ACTIV Werbetechnik GmbH.
20.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ACTIV Werbetechnik GmbH.
20.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
21.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
21.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere vorherige Zustimmung an Dritte abzutreten, soweit gesetzlich zulässig.